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Speedservice Facility Management
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CH-8590 Romanshorn
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Urheberrecht
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AGBs
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Content Creation, Advertising und Beratung zwischen der , Speedservice Facility Management, Hafenstrasse 4, 8590 Roamnshorn (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media (z.B. Strategie, Account-Management, Erstellung von Postings, Schaltung von Werbeanzeigen). (2) Die Agentur schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z.B. garantierte Verkaufszahlen oder Follower-Wachstum). (3) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrags qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Zugänge (Logins), Bilder, Texte und Logos rechtzeitig und in einem gängigen Format zur Verfügung. (2) Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Inhalte (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind und gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen. (3) Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, hat die Agentur nicht zu vertreten.
§ 4 Nutzungsrechte (1) Die Agentur räumt dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die erstellten Inhalte für den vertraglich vereinbarten Zweck in sozialen Netzwerken zu nutzen. (2) Eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Printwerbung, TV) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (3) Die Agentur darf die für den Kunden erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung (Referenzen) nutzen, sofern keine Vertraulichkeitsinteressen entgegenstehen.
§ 5 Vergütung und Drittkosten (1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Werbebudgets (Ad-Spend) für Plattformen wie Meta, LinkedIn oder Google sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten. Diese werden direkt zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§ 6 Haftung und Freistellung (1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. (2) Die rechtliche Prüfung der durch die Agentur vorgeschlagenen oder umgesetzten Maßnahmen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht) obliegt dem Kunden. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Kampagnen. (3) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder durch die Freigabe von Kampagnen entstehen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung (1) Bei Dauerschuldverhältnissen (Retainern) gilt die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatszahlungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
§ 8 Plattformrisiken Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, TikTok) jederzeit berechtigt sind, Inhalte zu löschen oder Werbekonten ohne Angabe von Gründen zu sperren. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss und übernimmt keine Haftung für hieraus resultierende Schäden.
§ 9 Datenschutz Die Parteien beachten die Bestimmungen der DSGVO. Sofern die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen.
§ 10 Schlussbestimmungen (1) Änderungen bedürfen der Schriftform. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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